Deckbedingungen 2024
Allgemeine Bedingungen
Alle Stuteneigentümer/Besitzer, die unsere Hengste zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend Aufgeführten Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an, Die dem Stuteneigentümer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden. Die Decksaison beginnt am 01.02. und endet am 31.08.2024
Deckgeld
Bedeckung durch Natursprung
Das Deckgeld in Höhe von 200 € ist vor der ersten Bedeckung bei Ablieferung der Stute fällig. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des jeweiligen Hengstes in der o. g. Decksaison. Die Deckscheine werden dem Züchter spätestens am Ende der Decksaison zugesandt, sofern die Decktaxe sowie alle angefallenen Nebenkosten (z.B. Tierarztkosten, Unterstellkosten ) beglichen sind.
Die Trächtigkeitsrate von 280 € wird am 1. Oktober des jeweiligen Jahres fällig. Relevant ist die Trächtigkeit am 1. Oktober des Jahres. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter mit schriftlichem Zeugnis vom behandelnden Tierarzt an Melanie Schierholz bis spätestens 1. Oktober unaufgefordert zu erbringen. Anderenfalls gilt die Stute als tragend. Bei Nichtvorliegen eines maximal zum 1. Oktober erstellten tierärztlichen Nachweises der Nichtträchtigkeit innerhalb von 14 Tagen wird die Trächtigkeitsrate automatisch fällig. Dies gilt auch für eine zu späterem Zeitpunkt festgestellte Nichtträchtigkeit.
Wir bitten die Züchter darauf zu achten, dass das Gestüt den Erhalt den Nachweises bis zum 1.10. bestätigt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für Gaststuten stehen Boxen zum Tagessatz von 8,- Euro (mit Fohlen 12€) zur Verfügung. Der Tagessatz erhöht sich auf 15,-Euro, wenn die Stuten nach telefonischer Mitteilung nicht innerhalb von 5 Tagen abgeholt werden. Das Stallgeld ist bei Abholung der Stute zu zahlen.
Das Gestüt ist als Deckbetrieb nicht in der Lage, die Gaststuten zu bewegen. Die Stuten können gerne auf einen Auslauf gestellt werden. Für eventuelle Verletzungen haftet das Gestüt nicht. Bitte teilen sie uns evtl. Besonderheiten im Umgang mit ihrer Stute bei Ablieferung mit.
Ergibt sich die dringende Notwendigkeit, z.B. bei Notfall, Kolik u.ä., zur Einschaltung eines Tierarztes ist hierzu der Hengsthalter oder dessen Beauftragte ohne vorherige Rücksprache mit dem Züchter auf dessen Rechnung berechtigt. Selbstverständlich wird der Züchter anschließend schnellstmöglich benachrichtigt.
TG-Versand
Die Bestellung erfolgt per Telefon, WhatsApp oder telefonisch. Daraufhin erhalten sie die Rechnung per Mail. Nach erfolgter Bezahlung des Samens läuft die Abwicklung des Versands direkt über die EU-Besamungsstation Freeze& Breed. Auch dort muss der Versand und die Kaution für die Samenbehälter im Vorfeld bezahlt werden, daher bestellen sie die Samen bitte rechtzeitig und lagern ihn bei ihrem Tierarzt ein.
Hygienebestimmungen
Die Deckstation ist verpflichtet die folgenden Zuchthygienebestimmungen einzuhalten.
• Für Stuten die im Natursprung bedeckt werden sollen, ist eine Cervixtupferprobe auf allgemeinen Keimgehalt zwingend vorgeschrieben.
• Stuten dürfen erst dann gedeckt werden wenn die Gesamtbeurteilung auf der vorgelegten tierärtztlichen Bescheinigung dies zulässt. Die Untersuchungsbefunde eines anerkannten Untersuchungslabors sind vorzulegen.
• Ist eine Behandlung einer Stute erforderlich so ist der Behandlungserfolg etwa 14 Tage später durch eine erneute Tupferprobe zu kontrollieren.
• Ausgeschlossen von einer Bedeckung sind Stuten die sichtbar geschlechtskrank, Influenza Erscheinungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen.
• Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt bei Bedarf wie in Erkrankungsfällen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung, der Stute /des Fohlens zu beauftragen.
• Follikelkontrollen, Hormoninjektionen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen Ultraschalluntersuchungen etc. hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers
• Über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheins erfolgt nur gegen Zahlung des Deckgeldes. Der Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten Abstammungsnachweise oder Geburtsbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen für die ein ordnungsgemäßer Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird. Sollte für die Stute bereits ein vorbereiteter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen so ist dieser mitzubringen. Zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie ausreichend) der Stute notwendig. Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch eine Meldung der Bedeckung/Besamung an die jeweiligen Zuchtverbände
Zur Sicherheit des Hengstes werden evtl. Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick verwendet.
Haftung
Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, das das Risiko aus einer Tierhalter-und Tierhüterhaftpflicht (§833 und§834BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich Melanie Schierholz und von Ihr beauftragte Dritte von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung der Hengststation für Schäden die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen ist ausgeschlossen, soweit die Haftungsbegründenden Umstände nicht auf Vorsatz und/oder Arglist und/oder grobe Fahrlässigkeit der Hengststation oder von ihr beauftragter Dritter beruhen und/oder Personenschäden betroffen sind Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen die beim Stuteneigentümer/Besitzer oder deren Beautragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt.
Anerkennung der Deckstationsbedingungen
Die Deckbedingungen gelten als anerkannt wenn die Einstallung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird.